1554-1648
Während das Bistum in seiner Funktion als geistlicher
Aufsichtsbezirk 1554 - mit der Einführung der Reformation -
unterging, blieb das mittelalterliche Hochstift zunächst erhalten.
Die Herzöge von Mecklenburg verwalteten im Wechsel mit den Herzögen von
Braunschweig-Lüneburg das ehemalige Bistum Ratzeburg als sogenannte 'Bischofs-Administratoren':
Christoph II. von Mecklenburg (1554–1592), Karl von Mecklenburg
(1592–1610), August von Braunschweig-Lüneburg (1610–1636) und Gustav
Adolf von Mecklenburg (1636–1648).
1648
Das Bistum Ratzeburg wird säkularisiert und kommt als Fürstentum Ratzeburg an das
Herzogtum Mecklenburg-Schwerin. Nach Aussterben der Güstrower Linie fällt das
Fürstentum Ratzeburg 1701 an das neugebildete Herzogtum Mecklenburg-Strelitz (seit 1818
Großherzogtum).
1918
Im Zuge der Novemberrevolution wird das Großherzogtum Mecklenburg-Strelitz zum Freistaat,
das Fürstentum Ratzeburg zum Land Ratzeburg.
1937
Dom und Domhof Ratzeburg kommen durch das Groß-Hamburg-Gesetz vom Land Mecklenburg, zu
dem 1934 die Freistaaten Mecklenburg-Schwerin und Mecklenburg-Strelitz vereinigt worden
waren, nach Schleswig-Holstein, gehören aber kirchlich weiterhin zur Mecklenburgischen
Landeskirche.
1961-1989
Die Domgemeinde und die Kirchengemeinde Ziethen werden durch die befestigte Grenze der DDR
von der Mecklenburgischen Landeskirche abgeschnitten. Sie werden miteinander verbunden und
bis 1980 dem Lutherischen Kirchenamt VELKD, von 1981 an der Nordelbisch-Lutherischen
Kirche zugeordnet.
1989-1998
Nach dem Fall der innerdeutschen Grenze bleibt der Zuordnungsvertrag zur Nordelbischen
Kirche bestehen. Nordelbien nimmt auf diese Weise der Mecklenburgischen Kirche die
finanzielle Last des Ratzeburger Domes ab. Außerdem soll am Ratzeburger Dom und seinem
Ensemble deutlich werden, wie zwei verschiedene christliche Körperschaften
zusammenarbeiten und auf diese Weise das Wort "Grenze" seine trennende Bedeutung
verlieren kann.
1998
Die Kirchengemeinde Ziethen wird aus der mecklenburgischen Kirche ausgegliedert und der
Nordelbischen Kirche/Kirchenkreis Herzogtum Lauenburg eingegliedert. Die Domkirchgemeinde
bleibt als mecklenburgische Kirchgemeinde weiterhin der Nordelbischen Kirche zugeordnet.
Die geistliche Aufsicht wird vom Bischof der Landeskirche Mecklenburgs und von der
Bischöfin des Sprengels Holstein-Lübeck der Nordelbischen Kirche wahrgenommen.
2009/2012
Nachdem die Synoden der drei evangelischen norddeutschen Kirchen
(Mecklenburg, Nordelbien, Pommern) dem am 5. Februar 2009 im Ratzeburger Dom
geschlossenen Fusionsvertrag zugestimmt haben, wird am Pfingstmontag, dem 27.
Mai 2012, die Evangelisch-Lutherische Kirche in Norddeutschland in einem
feierlichen Festgottesdienst gegründet. Der Status quo der Ratzeburger
Domkirchengemeinde bleibt zunächst unberührt.
2017
Die Ratzeburger Domkirchengemeinde wird in den Kirchenkreis
Lübeck-Lauenburg/Propstei Herzogtum Lauenburg eingegliedert. Damit endet die
Sonderstellung der Gemeinde. Der Ratzeburger Dom wird nach 369 Jahren
Zugehörigkeit zu Mecklenburg lauenburgisch.
2022
Der Kirchenkreis Lübeck-Lauenburg bestimmt den Ratzeburger Dom zur
Predigtstelle für den Propst der Propstei Herzogtum Lauenburg. Die
Domprobstenstelle bleibt erhalten.
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